12. April 2021
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To Chimp or not to Chimp? – BayLDA erklärt Mailchimp für unzulässig
Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat infolge einer Beschwerde die Nutzung des US-Newsletter-Dienstes MailChimp durch ein Unternehmen in München für unzulässig erklärt.