To Chimp or not to Chimp? – BayLDA erklärt Mailchimp für unzulässig
Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat infolge einer Beschwerde die Nutzung des US-Newsletter-Dienstes MailChimp durch ein Unternehmen in München für unzulässig erklärt.