Europäischer Gesundheitsdatenraum: Rezepte, Befunde und Co. alles auf dem Smartphone

In Deutschland ist es bis auf das COVID-Zertifikat bisher kaum möglich, Gesundheitsdaten auf dem Smartphone zu erhalten und mit sich zu führen. Das soll sich mit dem von der EU-Kommission angestoßenen Europäischen Gesundheitsdatenraum bis 2025 ändern.

 

Am 3. Mai 2022 hat die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, kurz EHDS) vorgelegt. Demnach sollen alle Stakeholder, Patient:innen, Ärzt:innen, Apotheken und andere Leistungserbringer, bis 2025 das Recht erhalten, per PC oder Smartphone EU-weit auf bestimmte primäre Gesundheitsdaten zugreifen zu dürfen. Zu den Primärdaten sollen unter anderem elektronische oder digitale Rezepte, Befunde, Röntgen- und MRT-Bilder, Laborergebnisse, Entlassungsberichte und Impfnachweise gehören. In Deutschland ist es anders als in Dänemark etwa bisher kaum möglich, solche Daten auf dem PC oder Smartphone zu erhalten.

Durch die Harmonisierung der Dateninfrastrukturen und der eingesetzten Technologien ist es etwa zukünftig möglich, Rezepte europaweit in Apotheken einzulösen. Dafür ist es notwendig, dass Daten in ganz Europa mit der gleichen Qualität zur Verfügung stehen und nach den gleichen Standards verfügbar sind. Das stellt die Interoperabilität über Grenzen hinweg sicher.

Elektronische Rezepte sollen in Zukunft europaweit eingelöst werden können. Quelle: Adobe Stock / Alexander Raths

Zusätzlich müssen die Verwaltungen der einzelnen Mitgliedsländer aufeinander abgestimmt sein. Nur so ist eine effiziente Zusammenarbeit der verschiedenen nationalen Gesundheitssysteme möglich.

 

Der Gesetzesentwurf sieht auch Regeln für den verbesserten Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschung und Wissenschaft vor. Bereits seit 2019 läuft hierzu ein Pilotprojekt der EU, welches Daten zu seltenen Krankheiten europaweit sammelt und die Forschung an diesen erleichtert. So lassen sich Therapiemöglichkeiten verbessern und Versorgungsleistungen optimieren. Das gleiche Ziel verfolgt die EU-Kommission nun mit dem EHDS auch für alle anderen Krankheiten.

Herausforderung Datenschutz

Durch den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten erdordert der Aufbau des EHDS die strenge Einhaltung und Intensivierung der bereits geltenden EU-Datenschutzregelungen. Wie EURACTIV die Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides zitiert, ist daher vorgesehen, zusätzlich zur DSGVO eine weitere Sicherheitsebene einzuziehen, damit die Bürger:innen „darauf vertrauen können, dass ihre persönlichen Gesundheitsdaten mit größter Sorgfalt behandelt werden“.

Laut euronews ist mit Artikel 20 DSGVO bereits ein umfassender Schutz und eine Verbesserung für die Übertragbarkeit der Gesundheitsdaten gegeben. Der Europäische Gesundheitsdatenraum soll sich aber auf drei Säulen stützen: ein starkes Datenverwaltungssystem und Regeln für den Datenaustausch, eine hohe Datenqualität sowie eine starke Infrastruktur und Interoperabilität.

Fazit

Der Europäische Gesundheitsdatenraum ist ein großer Schritt für Europa und vor allem für Deutschland. Über den europaweiten Austausch und Zugang zu elektronischen Gesundheitsdaten lassen sich Versorgung und Leistungen optimieren, zusätzlich ließen sich auch teure Mehrfach- Untersuchungen bei verschiedenen Arztbesuchen deutlich reduzieren. Man darf gespannt sein, wie sich die Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit letztlich gestalten werden. Eine solche umfangreiche Sammlung von Gesundheitsdaten, zumal wenn sie über einen längeren Zeitraum angesammelt werden, bedeutet bei sorglosem oder fehlerhaftem Umgang ein erhebliches Risiko für den Einzelnen. Vor dem Hintergrund der strengen Regelungen für DIGA und DIPA, die letztlich derzeit einen Ausschluss US-amerikanischer Clouds bedeuten, bleibt abzuwarten, ob zwei Jahre dafür reichen.

Quelle Titelbild: Adobe Stock / ra2 studio

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