IT-Sicherheit: Meldepflicht für Energieversorger beim BSI!

Deutschland will nicht nur bei der Energiewende Vorreiter sein: Mit dem am 25. Juli 2015 in Kraft getretenen IT-Sicherheitsgesetz will man auch im Kampf gegen Cyberkriminalität voranschreiten. Die entsprechende Rechtsverordnung wurde nun am 8.2.16 veröffentlicht. Auch zahlreiche Energieversorger sind von den neuen Richtlinien betroffen.

Auf die deutschen Energieversorger kommen neue Verpflichtungen zu. Neben der Vorschrift zur ISO-Zertifizierung müssen auch IT-Sicherheitsvorfälle dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet werden. Doch nicht nur Stromversorger sind von der Meldepflicht betroffen: Auch Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, das Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit und Wasser unterliegen den neuen Bestimmungen.

Maßgeblich: die 500.000-er-Grenze

Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Sind weniger als 500.000 Bürger von der Versorgungsleistung abhängig, greift die o. g. Meldepflicht nicht. Kleinere und regionale Energieversorger werden hier von der Meldepflicht verschont. Zwei Jahre haben die Betreiber sicherheitskritischer Anlagen Zeit, um ihre Technik gemäß der Sicherheitsrichtlinien auf den neuesten Stand zu bringen. Dabei können sie sich sowohl von BSI-Fachleuten als auch von externen Beratern betreuen lassen. Mit einer ISO-Zertifizierung für Energieversorger lassen sich aber bereits viele dieser neuen Anforderungen realisieren.

Die msecure GmbH aus Oberhaching bei München begleitet regionale Energieversorger auf Ihrem Weg zur ISO-Zertifizierung.

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Quelle Titelbild: EverNine