Fördermittel für Schulen: Bayern gibt Gas

Der 2018 auf den Weg gebrachte DigitalPakt Schule ist ein bundesweites Vorhaben. Der Freistaat Bayern ist hier schon recht weit und hat im Herbst 2021 einen erleichterten Zugang zu den Fördermitteln geschaffen. Verantwortliche für die IT-Administration an Schulen sollten das im Blick haben.

 

Hand aufs Herz, wer von den Erwachsenen kann heute noch ohne Handy oder PC gescheit rechnen oder schreiben? Die Verfügbarkeit der Technik zu jeder Zeit macht auch denkfauler. Und analoge Formate haben ihre Vorteile: Handschriftliches etwa bleibt viel eher hängen, wie Studien zeigen. Bezüglich der Digitalisierung gibt es dementsprechend Bedenken von Lehrer- und Elternseite. Beide haben auch erlebt, dass digitaler Fernunterricht den in Präsenz nicht wirklich ersetzen kann, wie auch der neue IQB-Bildungstrend 2021 zeigt.

 

Es geht aber gar nicht darum, den Schulunterricht voll zu digitalisieren. Vielmehr müssen entsprechende Defizite aufgeholt werden, die Kinder auf eine immer mehr von IT, KI und Co. bestimmte Welt vorbereiten.

 

Erste Programmierkenntnisse und der richtige Umgang mit digitalen Medien gehören auch zu diesem „Grund-Set“. Dieses Set an Kenntnissen ebnet die Zukunft der jungen Generationen am Arbeitsmarkt und kann Deutschland in den internationalen Vergleichen wieder nach vorne bringen.

Freistaat geht bei Bildung und Digitalisierung voran

Die Pandemie hat viele erst wachgerüttelt, wie viel Nachholbedarf an den Schulen dahingehend besteht. Bilder von an ihren Tischen nach Handyempfang suchenden älteren Schülerinnen und Schülern haben das deutlich vor Augen geführt, aber auch Bewegung in die Sache gebracht. Die Vorbereitungen und Grundlagen wurden mit dem DigitalPakt Schule 2018 vorher schon gelegt. Und Bayern ist da noch etwas weiter. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) hat der Freistaat diese im Oktober 2021 noch einmal geändert, um Erleichterungen zu schaffen und die Antragsfrist für Schulen und ihre IT- Verantwortliche zu verlängern.

 

Zusammen mit dem Bund stellt Bayern über den DigitalPakt Schule samt Zusatzvereinbarungen über eine Milliarde Euro für Lehren und Lernen in der digitalen Welt zur Verfügung. Schulaufwandsträger haben somit auch mehr Planungssicherheit und ein auf fünf Jahre verlängertes Förderzeitfenster.

Die Pandemie hat viele erst wachgerüttelt, wie viel Nachholbedarf an den Schulen dahingehend besteht. Bilder von an ihren Tischen nach Handyempfang suchenden älteren Schülerinnen und Schülern haben das deutlich vor Augen geführt, aber auch Bewegung in die Sache gebracht. Die Vorbereitungen und Grundlagen wurden mit dem DigitalPakt Schule 2018 vorher schon gelegt. Und Bayern ist da noch etwas weiter. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Förderrichtlinien „digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (dBIR) hat der Freistaat diese im Oktober 2021 noch einmal geändert, um Erleichterungen zu schaffen und die Antragsfrist für Schulen und ihre IT- Verantwortliche zu verlängern.

 

Zusammen mit dem Bund stellt Bayern über den DigitalPakt Schule samt Zusatzvereinbarungen über eine Milliarde Euro für Lehren und Lernen in der digitalen Welt zur Verfügung. Schulaufwandsträger haben somit auch mehr Planungssicherheit und ein auf fünf Jahre verlängertes Förderzeitfenster.

Was wie gefördert wird und was die geänderten Richtlinien bringen

Dem DigitalPakt Schule war vorausgegangen, dass alle bayerischen Lehranstalten 2017 aufgefordert wurden, bis Ende des Schuljahres 2018/2019 jeweils ein eigenes Medienkonzept zu entwickeln. Hierdurch wird das schul- und fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziel „Digitale Bildung“ aus dem LehrplanPLUS unter Berücksichtigung der konkreten Situation der jeweiligen Schule umgesetzt. Auch soll damit sichergestellt werden, dass der Ausstattungsplan einer Schule passgenau auf die und pädagogischen Ziele abgestimmt ist.

Die vom Bund bereitgestellten Fördermittel für die digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR, siehe oben) belaufen sich im Rahmen des Basis-DigitalPaktes auf 778 Millionen Euro, 700 Millionen Euro davon rein für schulische und regionale Maßnahme. Die damit getätigten Investitionen sollen die Voraussetzungen für die digitale Bildung nachhaltig verbessern und Schülerinnen und Schülern zu mehr Medienkompetenz verhelfen.

Die Investitionen sollen die Voraussetzungen für die digitale Bildung nachhaltig verbessern & SchülerInnen fit für morgen machen. (Quelle: Adobe Stock / Chaay_tee)

Welche Fördergelder für die einzelnen Schulen zur Optimierung der digitalen Basis-Infrastruktur zur Verfügung stehen, hängt von der Zahl der Schüler und Klassen ab. Entsprechend werden sie auf die kommunalen Schulaufwandsträger und die privaten Träger staatlich anerkannter und genehmigter Ersatzschulen wie Privatschulen und Internate verteilt.

 

Zuwendungsfähige Kosten sind laut Freistaat Bayern:

 

  • Ausgaben für IT-Ausstattung,

 

  • Miet-, Mietkauf- und Leasing-Ausgaben für IT-Ausstattung,

 

  • bauliche Maßnahmen zur kabelgebundenen Netzanbindung der Unterrichtsräume sowie zumAufbau und zur Inbetriebnahme beschaffter Ausstattungsgegenstände und

 

  • investive Begleitmaßnahmen, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mitden oben genannten Investitionsmaßnahmen besteht.

 

Hinzu kommen Arbeitsgeräte wie Notebooks oder Tischrechner sowie Anzeige- und Interaktionsgeräte wie Whiteboards, Projektoren und Dokumentenkameras. Der Fördersatz liegt bei höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

In welcher Höhe Fördermittel für jede bayerische Gemeinde oder den dortigen Schulverband bereitstehen und welche schon in welcher Höhe bewilligt wurden, lässt sich der Anlage 1 betreffs der Höchstbeträge der staatlichen Förderung mit Aktualisierung von Mai 2022 entnehmen.

Warum msecure als Digitalisierungspartner

Änderungen der Richtlinien vom 5. Oktober 2021 haben eine Reihe von Vereinfachungen und rechtlichen Erleichterungen geschaffen und die Antragsfristen verlängert. Bislang mussten die Anträge bis zum 30. Juni 2022 beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Jetzt endet der Bewilligungszeitraum offiziell am 16. Mai 2024. Optional gibt es auch die Möglichkeit von Teilauszahlungen der beantragten und bewilligten Mittel.

 

Mit msecure als neutraler Beratungs- und Implementierungspartner wird die Digitalisierung von Bildungseinrichtungen nicht nur IT-, sondern auch planungssicherer. Die Leistungen für Schulaufwandsträger und Schulen des Münchener IT-Dienstleistungs- und Security-Spezialisten umfassen neben der Implementierung auch vorbereitende Maßnahmen inklusive Strategieberatung und Konzeption, Unterstützung bei den Ausschreibungen sowie die Beschaffung und Logistik der erforderlichen Geräte, Netzinfrastruktur und Software. Hinzu kommen Lizenzberatung, Support und vieles mehr, das für den reibungslosen digitalen Unterricht nötig ist.

 

Schulen und Schulträger profitieren von kompetenter Beratung, langjährigem, fundiertem Know-how bezüglich der Digitalisierung von Prozessen, zertifizierter IT-Sicherheit, innovativer Ausstattung über alle Schulen hinweg und Förderung der Kommunikation untereinander und mit den staatlichen Stellen. Hinzu kommt eine kosteneffiziente Wartung der Systeme und ein verlässlicher Ansprechpartner, der auch im After-Sales immer bereitsteht.

 

Quelle Titelbild: Adobe Stock / Gorodenkoff.

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