Datenschutz 2016 – Was KMU jetzt beachten müssen

Auf Unternehmen, die gegen die neuen EU-Datenschutz-Verordnungen verstoßen, können Strafen von bis zu vier Prozent des jährlichen Umsatzes zukommen. Zuverlässige Systeme zur Informationssicherheit sind daher für kleine und mittlere Unternehmen ab 2016 unabdingbar.
[readmore]Die aktuelle Rechtslage in Datenschutzfragen sorgt beim deutschen Mittelstand für Unsicherheit. Der Grund: Die derzeit gültigen EU-Bestimmungen zum Datenschutz stammen ursprünglich aus dem Jahr 1995.

Im Laufe der Zeit haben zudem einzelne EU-Mitgliedsstaaten diese Bestimmungen an ihre individuelle Rechtslage angepasst. So entstand ein europaweiter Flickenteppich aus Datenschutzvorschriften, der nicht selten durch „Datenkraken“ wie facebook ausgenutzt wurde.

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Um die Position des Nutzers gegenüber Google, Facebook & Co zu stärken, gelten ab 2018 strengere Datenschutzregeln innerhalb der EU. Diese gelten allerdings nicht nur für die Großkonzerne – auch kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland müssen sich mit den Verordnungen auseinandersetzen.

Hohe Bußgelder bei Verstoß gegen Datenschutz

Der deutsche Mittelstand steht bereits jetzt vor großen Herausforderungen: Bußgelder bis zu 50.000 € sieht das Bundesdatenschutzgesetz für Firmen vor, die keinen Datenschutz-beauftragten bestellt haben. Diese Pflicht gilt bereits für Unternehmen, in denen mehr als neuen Personen mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt sind.

Ähnlich drastische Strafen drohen auch bei werblichen Ansprachen, die ohne Widerrufsbelehrung verschickt werden. So kann bspw. ein unberechtigt versendeter Newsletter empfindliche Bußgeld-Zahlungen nach sich ziehen. Firmen, die verstärkt im Online-Marketing tätig sind, müssen daher aufpassen, welche Inhalte in Newslettern zwingend notwendig sind.

Europäische Union unterstützt KMU finanziell beim Datenschutz

Trotz des großen Risikos schrecken gerade kleine Unternehmen oft vor einer externen Beratung zurück, denn die Kosten für einen professionellen Datenschutz-Check liegen schnell im vierstelligen Bereich. Dabei ist der Aufwand, gemessen am finanziellen Risiko, überschaubar: Experten brauchen in einem kleinen Unternehmen oft nicht länger als zwei Tage, um sich ein fundiertes Bild von dessen Datenschutz-Niveau zu machen.

Um mittelständische Firmen im Paragraphen-Dschungel des Datenschutzes finanziell zu entlasten, unterstützt die Europäische Union den Austausch unternehmerischen Knowhows mit Fördergeldern. So erhalten z. B. kleine und mittelständische Firmen bei Beratungsleistungen zum Datenschutz bis zu 50 Prozent des Rechnungsbetrags vom Staat zurückerstattet.

Die Gelder für diese Maßnahme stammen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), mit dem u. a. auch Projekte für Start-Ups oder Soziale Unternehmen unterstützt werden.

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Nach den zahlreichen Datenschutzskandalen der letzten Monate haben kleine und mittlere Unternehmen nun die Möglichkeit, sich professionellen Datenschutz zu erschwinglichen Konditionen leisten zu können. Zudem bieten einzelne Datenschutz Beratungsunternehmen ihren Kunden bereits Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel an.